Alle Feuerwehrausbildungen und Fortbildungen beim FAZ NRW wie Atemschutz nach Feuerwehrdienstvorschrift FwDV 7 und Grundausbildungen nach Feuerwehrdienstvorschrift 2 werden nur bei öffentlichen und privaten Feuerwehren anerkannt, wenn dieses im Vorfeld vom Leiter der öffentlichen sowie den privaten Feuerwehren genehmigt und schriftlich bestätigt wurde.
Diese gilt für Berufsfeuerwehren, Werkfeuerwehren, Betriebsfeuerwehren und Freiwillige Feuerwehren.