Erste Hilfe (nach BG-Richtlinien)

Erste Hilfe Lehrgang für Jugendgruppenleiter/innen, Betriebshelfer/innen, Medizinstudenten/innen, Lehrer/innen, Auszubildende mit Verpflichtung zur Teilnahme an einem Erste Hilfe Kurs

  • Rettungskette
  • Notruf
  • Erste Hilfe und erweiterete Maßnahmen
  • Schock als lebensbedrohlicher Zustand
  • Wunden und Wundversorgung, Blutstillung
  • Vergiftungen (z. B. mit Alkohol, Medikamenten, Kohlendioxid,Kohlenmonoxid, Pflanzenschutzmitteln,Chemikalien oder Drogen)
  • Krampfanfall (Epilepsie) und Schlaganfall (Hirninfarkt)
  • thermischen Schädigungen (Verbrennungen, Erfrierung und Unterkühlung)
  • Verätzungen
  • Insektenstichen (besonders in Mund und Rachen)
  • Gewalteinwirkung auf den Kopf (Kopfverletzung), Gehirnerschütterung
  • Ersticken (Verschlucken von Fremdkörpern)
  • Bauchverletzungen, akute Erkrankungen des Bauchraums mit Übelkeit und Durchfall oder Erbrechen
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen (Herzinfarkt, Schlaganfall), Herzrhythmusstörungen
  • Knochen- und Gelenkverletzungen
Anschrift

Feuerwehr-Ausbildungszentrum NRW
Von-Galen-Str. 36
47906 Kempen 

Hinweis für Einsatzkräfte

Alle Feuerwehr­ausbildungen und Fort­bildungen beim FAZ NRW wie Atemschutz nach Feuerwehr­dienst­vorschrift FwDV 7 und Grund­ausbildungen nach Feuerwehr­dienst­vorschrift 2 werden nur bei öffentlichen und privaten Feuerwehren anerkannt, wenn dieses im Vorfeld vom Leiter der öffentlichen sowie den privaten Feuerwehren genehmigt und schriftlich bestätigt wurde.

Diese gilt für Berufs­feuerwehren, Werk­feuerwehren, Betriebs­feuerwehren und Freiwillige Feuerwehren.

Kontakt

Telefon:+49 2152 / 559613
Mobil: +49 171 / 5350225
Fax:+49 2152 / 518334
E-Mail: kontakt@faznrw.de