Externer Brandschutzbeauftragter

Brandschutzbeauftragter

Durch Brände werden nicht nur erhebliche Sachschäden verursacht, sondern häufig auch ein Betrieb in eine bedrohliche Situation gebracht, die existenzgefährdend werden kann. Gerade kleine und mittlere Betriebe sind häufig davon betroffen. Kürzungen von Versicherungsleistungen, der Verlust von Aufträgen und Kunden bis hin zum „Worst Case“, der Betriebsschließung, können Folgen eines Brandereignisses werden.

Wird die Industriebaurichtlinie angewandt oder handelt es sich um ein Gebäude mit „besonderer Art und Nutzung“ ist ein Brandschutzbeauftragter vorgeschrieben. In einigen Bundesländern wird ein Brandschutzbeauftragter auch bei Verkaufsstätten mit einer Fläche von mehr als 2000 m² gefordert.

Auch wenn kein Brandschutzbeauftragter gefordert ist, sollte eine solche Person in die vorbeugenden Maßnahmen zur Gefahrenabwehr eines Betriebes eingebunden sein.

Funktion Brandschutzbeauftragter

Der Brandschutzbeauftragte ist eine vom Arbeitgeber schriftlich beauftragte und speziell ausgebildete Person die in dem Unternehmen den betrieblichen Brandschutz wahrnimmt.

Die Dienstleistung als externer Brandschutzbeauftragter ergänzt unser Leistungsspektrum. Gerne unterbreiten wir ihnen ein konkretes Angebot.

Wir bieten ihnen

Einen qualifizierten Brandschutzbeauftragten der nach BGI 847 der Berufsgenossenschaften zertifiziert ist. Umfangreiche Erfahrungen im vorbeugenden, organisatorischen sowie dem abwehrenden Brandschutz sind unsere Stärke. Regelmäßige Fortbildungen nach den einschlägigen Vorschriften halten unsere Mitarbeiter auf dem aktuellen Stand.

Vorteil eines externen Brandschutzbeauftragten

  1. Wir bieten ihnen einen Fachmann maßgeschneidert auf ihre Bedürfnisse.
  2. Erfahrungen aus allen Bereichen des vorbeugenden, organisatorischen und abwehrenden Brandschutz.
  3. Unsere Mitarbeiter befassen sich ständig mit aktuellen Geschehnissen.
  4. Wir unterliegen keiner „Betriebsblindheit“ und haben somit die wesentlichen Bedürfnisse im Fokus.
  5. Geringere und planbare Kosten nur für unsere erbrachten Leistungen.

Unsere Leistungen

  • Erstellung und Fortschreibung der Brandschutzordnung Teile A,B,C
  • Beratung bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und beim Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
  • Beratung bei der Ausstattung von Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und der Auswahl der geeigneten Löschmittel
  • Kontrolle der Flucht-, Rettungs-, Feuerwehr-, und Alarmpläne auf Aktualität und ggf. weitere Veranlassungen
  • Planen, Organisieren und Durchführen von Räumungs- und Brandschutzübungen
  • Teilnehmen und/oder Durchführen von Brandschutzbegehungen
  • Kontrollieren von Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutz und Rettung
  • Organisation und Sicherstellung der Wartung und Prüfung von brandschutztechnischen Anlagen
  • Aus- und Fortbildung von Brandschutzhelfern
  • Durchführung von Brandschutzunterweisungen
  • Mitwirkung bei:
    • Beurteilungen der Brandgefährdungen an Arbeitsplätzen
    • der Umsetzung des Brandschutzkonzepts
    • der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
    • der Ausarbeitung den Brandschutz betreffender Betriebsanweisungen
    • den Brandschutz betreffenden baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen
    • der Umsetzung behördlicher Anordnungen und Anforderungen des Feuerversicherers die den Brandschutz betreffen
    • der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen

Mobile Atemschutzübungsstrecke

Mobile Atemschutzstrecke 
für Feuerwehren und Industrie

Mobiles Ausbildungskonzept

Durch unser mobiles Ausbildungskonzept können wir die Ausbildung bei Ihnen oder bei uns durch entsprechende Zusatzmodule praxisnah erweitern. So auch mit Hilfe der mobilen Atemschutzstrecke. 

Die Strecke ist XXX m lang und auf XXX Ebenen aufgeteilt.

Mobile Gefahrgut- und Brandsimulationsanlage

Mobile Gefahrgut- und Brandsimulationsanlage
für Feuerwehren und Industrie

Mobiles Ausbildungskonzept

Die mobile Gefahrgut- und Brandsimulationsanlage kann sowohl bei Ihnen vor Ort als auch bei uns einzeln oder in Kombination mit einem Ausbildungsmodul gebucht werden.

Ausbildungsmöglichkeiten

  • Brandbekämpfung von Flüssiggas und Gefahrenguteinsätze
  • Simulationsübungen:
    • Flanschbrand / Rissbrand mit Produktaustritt
    • Automatische Bodenbrandstelle
    • Fassbrand
    • BLEVE – Boiling Liquid Expanding Vapor Explosion
    • Tankriss / Undichte Schweißnaht
    • Undichter Schieber / Ventile
    • Crash-Leckage
    • Gasaustritt
  • Personenrettung aus Behältern

Mobiler Brandübungscontainer

Mobiler Brandübungscontainer
für Feuerwehren und Industrie

Mobiles Ausbildungskonzept

Der mobile Brandübungscontainer kann sowohl bei Ihnen vor Ort als auch bei uns einzeln oder in Kombination mit einem Ausbildungsmodul gebucht werden.

Ausbildungsmöglichkeiten

  • Türöffnungsprozedur
  • Klassische Brandbekämpfung
  • Flash Over
  • Wärmegewöhnung

Atemschutzwartung

Atemschutzwartung 
für Feuerwehren und Industrie

Gepflegte Sicherheit

Jedes Gerät und jede Maske wird von unseren geschultem Techniker gleich doppelt genau geprüft – mit genauem Kennerblick und genau nach Herstellerangaben. Nur so kann jeder Retter und Anwender sicher sein, dass ihn sein Gerät im Ernstfall nicht im Stich lässt. Denn nur was geprüft und fehlerfrei ist, geben wir wieder in helfende Hände – so steht es auch in unseren Prüfprotokollen.

Doppelt geprüft

Atemluftflaschen müssen bei uns ebenfalls einer zweifachen Prüfung standhalten: zum einen der erfahrenen Kontrolle durch einen unserer Mitarbeiter, zum anderen der gewissenhaften Überprüfung durch den TÜV. Denn auch die wird von uns bei Bedarf koordiniert. Und weil leere Atemluftflaschen genauso nutzlos sind wie defekte, werden diese nach jedem Einsatz von unserer Füllleiste wieder aufgefüllt.

Unsere Prüfgeräte

Für die Prüfung besitzen wir zwei Labtec „Labtronic LQ1500 und LQ400“ Prüfstände mit EDV-Anbindung. Die Überwachung der Wartungsintervalle und Bestandverwaltung erfolgt mittels Labtronic NT Software. Sämtliche Atemschutzgeräte werden bei uns mit einem Barcode versehen und können so identifiziert werden, was die Geräteverwaltung ( Reinigung / Prüfung) erleichtert.

Brandsicherheitswache

Brandsicherheitswachen ( Brandwachen) stellen sicher, dass es durch Beseitigung von Brandlasten zu keinem Brand kommt, bzw. leiten im Brandfall sofort Gegenmaßnahmen ein und unterstützen wenn nötig den Ablauf der Evakuierung.

Das Feuerwehr Ausbildungszentrum NRW bietet die Bereitstellung von zertifizierten und ausgebildeten Feuerwehrkräften für Brandsicherheitswachen in folgende Bereiche an:

  • Brandsicherheitswachen auf Baustellen und in Industrieanlagen
  • Brandsicherheitswachen bei Messen und Großveranstaltungen jeglicher Art
  • Brandsicherheitswachen bei feuergefährlichen Arbeiten jeglicher Art gemäß BGV D1
  • Brandsicherheitswachen bei Ausfall von Brandmeldeanlagen (BMA)
  • Brandsicherheitswachen bei Ausfall von Sprinkleranlag

Das Feuerwehr Ausbildungszentrum NRW unterstützt Arbeitgeber

Im Arbeitsschutzgesetz ist unter § 10 genau geregelt, wie der Brandschutz in Unternehmen geplant und durchgeführt werden muss. Das betrifft nicht nur die Gebäudesicherheit. Auch die Mitarbeiter müssen wissen, was im Brandfall zu tun ist, wo Löschgeräte stehen, wie sie sich verhalten müssen und wo sie sich bei Auslösung des Alarms hinbegeben sollen. Für diese Aufgaben muss der Verantwortliche mindestens einen Kollegen für Brandschutzaufgaben abstellen. Er kann aber auch eine Brandsicherheitswache ( ausgebildetes Feuerwehrpersonals) des Feuerwehr Ausbldungszentrums NRW mit dieser wichtigen Aufgabe betrauen. Unsere ausgebildeten Feuerwehrkräfte stehen dem Verantwortlichen zur Seite, schulen die Unternehmensangehörigen in regelmäßigen Abständen und sorgen dafür, dass Fluchtwege frei sind und die erforderliche Ausschilderung vorhanden ist.

Brandsicherheitswache (Brandwache) bei Neubauten, Sanierungen und Renovierungen

Bereits bei der Planung neuer Gebäude oder umfangreicher Sanierungen muss der Brandschutz berücksichtigt werden. Dafür hat der Gesetzgeber strenge Auflagen erteilt. Neben der Einrichtung von Fluchtwegen spielt auch die Sicherheit dieser Wege eine wichtige Rolle. Schließlich sollen die Menschen im Brandfall über diese Fluchtwege ungehindert und unverletzt ins Freie gelangen. Auch die Feuerwehrleute müssen das brennende Gebäude betreten können, ohne dass ihnen eine Gefahr droht. Bei der Planung von Bauvorhaben müssen außerdem Probleme, die durch falsch eingebaute Türen und ungesicherte Schächte entstehen, vermieden werden. Auch für diese Aufgaben stehen wir Ihnen zur Verfügung. Wir helfen Ihnen bei der Planung, zeigt auf, welche Mängel noch bestehen und unterbreitet Vorschläge, wie ein Gebäude tatsächlich gesichert wird.

Brandsicherheitswache (Brandwache) bei Veranstaltungen und anderen Gelegenheiten

Überall dort, wo viele Menschen zusammenkommen, ist die Brandgefahr erhöht. Deshalb sind Veranstalter, Hotelbetreiber oder Supermärkte verpflichtet, eine Brandsicherheitswache einzurichten, die während der Veranstaltung, der Einkaufszeiten oder im Hotel rund um die Uhr zur Verfügung steht. Die Aufgaben der Brandsicherheitswache sind vielfältig. Sie sorgt dafür, dass die Fluchtwege frei sind und dass die Löschgeräte einsatzbereit sind. Sie alarmiert die Feuerwehr, weist die Feuerwehrleute ein und kümmert sich darum, dass die Menschen das Gebäude auf den Fluchtwegen verlassen. Die Brandschutzwache beginnt bis zum Eintreffen der Feuerwehr mit den ersten Löscharbeiten, sichert Wertgegenstände und achtet darauf, dass diese während der Löscharbeiten bewacht werden. Um all diese Aufgaben zu bewältigen, muss die Brandsicherheitswache gut geschult sein und sich mit allen Brandschutzbestimmungen auskennen. Unsere Feuerwehrkräfte sind auf den Einsatz als Brandwache sehr gut vorbereitet und kümmern sich im Auftrag des Kunden darum, dass alle Brandschutzauflagen eingehalten werden.

Anschrift

Feuerwehr-Ausbildungszentrum NRW
Von-Galen-Str. 36
47906 Kempen 

Hinweis für Einsatzkräfte

Alle Feuerwehr­ausbildungen und Fort­bildungen beim FAZ NRW wie Atemschutz nach Feuerwehr­dienst­vorschrift FwDV 7 und Grund­ausbildungen nach Feuerwehr­dienst­vorschrift 2 werden nur bei öffentlichen und privaten Feuerwehren anerkannt, wenn dieses im Vorfeld vom Leiter der öffentlichen sowie den privaten Feuerwehren genehmigt und schriftlich bestätigt wurde.

Diese gilt für Berufs­feuerwehren, Werk­feuerwehren, Betriebs­feuerwehren und Freiwillige Feuerwehren.

Kontakt

Telefon:+49 2152 / 559613
Mobil: +49 171 / 5350225
Fax:+49 2152 / 518334
E-Mail: kontakt@faznrw.de