Personen oder Organisationen, die für den ordnungsgemäßen Betrieb einer Entnahmevorrichtung, einschließlich des eventuell erforderlichen Standrohres sowie der nachfolgenden Verteilungs- und Verbrauchsanlagen verantwortlich ist. Dies schließt auch alle in seinem Auftrag oder seine Veranlassung durchgeführten Arbeiten ein. In diesem Lehrgang werden die praktischen und auch rechtlichen Werkzeuge zur Vermeidung von Gefahren und deren Konsequenzen vermittelt.
Mit Bestehen der Prüfung erhält der Teilnehmer ein Zertifikat über den Kompetenznachweis.
Alle Feuerwehrausbildungen und Fortbildungen beim FAZ NRW wie Atemschutz nach Feuerwehrdienstvorschrift FwDV 7 und Grundausbildungen nach Feuerwehrdienstvorschrift 2 werden nur bei öffentlichen und privaten Feuerwehren anerkannt, wenn dieses im Vorfeld vom Leiter der öffentlichen sowie den privaten Feuerwehren genehmigt und schriftlich bestätigt wurde.
Diese gilt für Berufsfeuerwehren, Werkfeuerwehren, Betriebsfeuerwehren und Freiwillige Feuerwehren.