Brandschutzhelfer

Ausbildung zum Brandschutzhelfer nach § 10 ArbSchG

  • Rechtliche Grundlagen sowie Aufgaben und Pflichten
  • Chemische und physikalische Grundlagen der Verbrennung
  • Brandursachen und Brandrisiken
  • Brandstoffe, Brandklassen, geeignete Löschmittel
  • Feuerlöschgeräte und -einrichtungen
  • Verhalten im Brandfall
  • Rettungswege in Gebäuden, Beschilderung, Pläne
  • Löschtaktik und Grenzen der Brandbekämpfung
  • Übung mit handbetätigten Feuerlöscheinrichtungen Feuerlöschern

Evakuierungshelfer

Ausbildung zum Evakuierungshelfer nach § 10 ArbSchG

  • Evakuierungen (Historie, Definition)
  • Aufgaben des Evakuierungshelfers
  • Zu erwartendes Verhalten von Mitarbeitern
  • Verhalten von Menschen im Schadensfall
  • Demonstration von Feuer- und Rauchverhalten in einer Brandsimulationsanlage
  • Erläuterung einer Brandmeldeanlage und der Sprinklerauslösung
  • Praktische Löschübungen der Brandklassen A, B, C und F

Erste Hilfe (nach BG-Richtlinien)

Erste Hilfe Lehrgang für Jugendgruppenleiter/innen, Betriebshelfer/innen, Medizinstudenten/innen, Lehrer/innen, Auszubildende mit Verpflichtung zur Teilnahme an einem Erste Hilfe Kurs

  • Rettungskette
  • Notruf
  • Erste Hilfe und erweiterete Maßnahmen
  • Schock als lebensbedrohlicher Zustand
  • Wunden und Wundversorgung, Blutstillung
  • Vergiftungen (z. B. mit Alkohol, Medikamenten, Kohlendioxid,Kohlenmonoxid, Pflanzenschutzmitteln,Chemikalien oder Drogen)
  • Krampfanfall (Epilepsie) und Schlaganfall (Hirninfarkt)
  • thermischen Schädigungen (Verbrennungen, Erfrierung und Unterkühlung)
  • Verätzungen
  • Insektenstichen (besonders in Mund und Rachen)
  • Gewalteinwirkung auf den Kopf (Kopfverletzung), Gehirnerschütterung
  • Ersticken (Verschlucken von Fremdkörpern)
  • Bauchverletzungen, akute Erkrankungen des Bauchraums mit Übelkeit und Durchfall oder Erbrechen
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen (Herzinfarkt, Schlaganfall), Herzrhythmusstörungen
  • Knochen- und Gelenkverletzungen

Erste-Hilfe (Führerschein)

Erste Hilfe Lehrgang (2.Teil)
Für die Klassen: C, C1, C1E, D, D1, D1E

  • Rettungskette
  • Notruf
  • Erste Hilfe und erweiterete Maßnahmen bei
  • Schock als lebensbedrohlicher Zustand
  • Wunden und Wundversorgung, Blutstillung
  • Vergiftungen (z. B. mit Alkohol, Medikamenten, Kohlendioxid, Kohlenmonoxid,Pflanzenschutzmitteln,Chemikalien oder (Drogen)
  • Krampfanfall (Epilepsie) und Schlaganfall (Hirninfarkt)
  • thermischen Schädigungen (Verbrennungen, Erfrierung und Unterkühlung)
  • Verätzungen
  • Insektenstichen (besonders in Mund und Rachen)
  • Gewalteinwirkung auf den Kopf (Kopfverletzung), Gehirnerschütterung
  • Ersticken (Verschlucken von Fremdkörpern)
  • Bauchverletzungen, akute Erkrankungen des Bauchraums mit Übelkeit und Durchfall oder Erbrechen
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen (Herzinfarkt, Schlaganfall), Herzrhythmusstörungen
  • Knochen- und Gelenkverletzungen

Trinkwasserschutz DVGW W 400-3

Personen oder Organisationen, die für den ordnungsgemäßen Betrieb einer Entnahmevorrichtung, einschließlich des eventuell erforderlichen Standrohres sowie der nachfolgenden Verteilungs- und Verbrauchsanlagen verantwortlich ist. Dies schließt auch alle in seinem Auftrag oder seine Veranlassung durchgeführten Arbeiten ein. In diesem Lehrgang werden die praktischen und auch rechtlichen Werkzeuge zur Vermeidung von Gefahren und deren Konsequenzen vermittelt. 

Mit Bestehen der Prüfung erhält der Teilnehmer ein Zertifikat über den Kompetenznachweis. 

Zielgruppe: Feuerwehren, Kanalreinigungsfirmen, Bauunternehmen, Gartenbaufirmen 

Lehrgangsdauer : 2 Tage 

 Inhalte dieses Seminars: 

  • Trinkwasserverordnung 2001 (TrinkwV) (Änderung der TrinkwV zum 11.05.2011 in Kraft getreten am 1.11.2011 / 2. Änderung 2012) 
  • Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)
  • DIN EN 1846-3 Feuerwehrfahrzeuge
  • DIN 1988-4 (TRWI)
  • DIN 1988-8 (TRWI)
  • DIN 1988-100
  • DIN 1988-500
  • DIN 1988-600
  • DIN 2001-2 Trinkwasserverordnung
  • DIN 2403 Kennzeichnung von Rohrleitungen
  • DIN EN 805 Anforderungen an Wasserversorgungssysteme und deren Bauteile außerhalb von Gebäuden
  • DIN EN 1717 Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigung
  • DVGW Arbeitsblatt W331 Auswahl, Einbau und Betrieb von Hydranten
  • DVGW Arbeitsblatt W 400-3 Betrieb und Instandhaltung
  • DVGW Arbeitsblatt W 405 Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung
  • DVGW Arbeitsblatt W 405 B1 Vermeidung von Beeinträchtigungen des Trinkwassers und Rohrnetzes bei Löschwasserentnahme
  • DVGW Arbeitsblatt W 408 u. 408 B1 Anschluss von Entnahmevorrichtungen an Hydranten in Trinkwasserverteilungsanlagen
  • DVGW Hinweis W 560 Bewertung von Chemikalien für die Klassenbewertung nach DIN 1988-4
  • Infektionsschutzgesetz

Atemschutzausbildung

Atemschutzausbildung 
für Feuerwehren und Industrie

Grundlagen schaffen für den Einsatz unter Atemschutz

Die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger wird nach der Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 (FwDV 2) „Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren“ durchgeführt. Die Ausbildung findet an nach Landesrecht anerkannten Ausbildungsstätten statt. Ausbilder für Atemschutzgeräteträger, die nach FwDV 2 ausgebildet sind, führen die Ausbildung durch. Sie können von weiteren geeigneten Personen unterstützt werden.

Rufen Sie uns an

Praxisnahe Ausbildung

Die Ausbildung und anschließende Wärmegewöhnung kann dabei durch unser mobiles Ausbildungskonzept sowohl bei uns in Kempen, als auch bei Ihnen direkt vor Ort durchgeführt werden.

Dafür setzen wir auf unseren mobilen Brandsimulationscontainer sowie Atemschutzstrecke. Des Weiteren verfügen wir über eine stationäre Atemschutzübungsstrecke mit Anbindung an einen Fitnessbereich. Dadurch können auch jährliche Belastungsübungen bei uns problemlos durchgeführt werden.

Einsatzkräfte von Morgen

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Einsatz unter Atemschutz. Bei der Aus- und Fortbildung sollen sich die Einsatzkräfte an die mit dem Tragen von Atemschutzgeräten verbundenen erschwerten Einsatzbedingungen gewöhnen, sich gemäß den Einsatzgrundsätzen richtig verhalten und die Geräte fehlerfrei handhaben können. Hierfür sind Übungen anzusetzen, die Sicherheit im Umgang mit dem Gerät vermitteln, um auch in gefährlichen Situationen Ruhe und Besonnenheit zu bewahren.

Wir führen auch Atemschutzausbildungen (Filter-/Isoliergeräte) für Industrie und Handwerk nach DGUV – 112 – 190 durch

Rufen Sie uns an

Anschrift

Feuerwehr-Ausbildungszentrum NRW
Von-Galen-Str. 36
47906 Kempen 

Hinweis für Einsatzkräfte

Alle Feuerwehr­ausbildungen und Fort­bildungen beim FAZ NRW wie Atemschutz nach Feuerwehr­dienst­vorschrift FwDV 7 und Grund­ausbildungen nach Feuerwehr­dienst­vorschrift 2 werden nur bei öffentlichen und privaten Feuerwehren anerkannt, wenn dieses im Vorfeld vom Leiter der öffentlichen sowie den privaten Feuerwehren genehmigt und schriftlich bestätigt wurde.

Diese gilt für Berufs­feuerwehren, Werk­feuerwehren, Betriebs­feuerwehren und Freiwillige Feuerwehren.

Kontakt

Telefon:+49 2152 / 559613
Mobil: +49 171 / 5350225
Fax:+49 2152 / 518334
E-Mail: kontakt@faznrw.de