Erste Hilfe Lehrgang für Jugendgruppenleiter/innen, Betriebshelfer/innen, Medizinstudenten/innen, Lehrer/innen, Auszubildende mit Verpflichtung zur Teilnahme an einem Erste Hilfe Kurs
Rettungskette
Notruf
Erste Hilfe und erweiterete Maßnahmen
Schock als lebensbedrohlicher Zustand
Wunden und Wundversorgung, Blutstillung
Vergiftungen (z. B. mit Alkohol, Medikamenten, Kohlendioxid,Kohlenmonoxid, Pflanzenschutzmitteln,Chemikalien oder Drogen)
Krampfanfall (Epilepsie) und Schlaganfall (Hirninfarkt)
thermischen Schädigungen (Verbrennungen, Erfrierung und Unterkühlung)
Verätzungen
Insektenstichen (besonders in Mund und Rachen)
Gewalteinwirkung auf den Kopf (Kopfverletzung), Gehirnerschütterung
Ersticken (Verschlucken von Fremdkörpern)
Bauchverletzungen, akute Erkrankungen des Bauchraums mit Übelkeit und Durchfall oder Erbrechen
Personen oder Organisationen, die für den ordnungsgemäßen Betrieb einer Entnahmevorrichtung, einschließlich des eventuell erforderlichen Standrohres sowie der nachfolgenden Verteilungs- und Verbrauchsanlagen verantwortlich ist. Dies schließt auch alle in seinem Auftrag oder seine Veranlassung durchgeführten Arbeiten ein. In diesem Lehrgang werden die praktischen und auch rechtlichen Werkzeuge zur Vermeidung von Gefahren und deren Konsequenzen vermittelt.
Mit Bestehen der Prüfung erhält der Teilnehmer ein Zertifikat über den Kompetenznachweis.
Atemschutzausbildung für Feuerwehren und Industrie
Grundlagen schaffen für den Einsatz unter Atemschutz
Die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger wird nach der Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 (FwDV 2) „Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren“ durchgeführt. Die Ausbildung findet an nach Landesrecht anerkannten Ausbildungsstätten statt. Ausbilder für Atemschutzgeräteträger, die nach FwDV 2 ausgebildet sind, führen die Ausbildung durch. Sie können von weiteren geeigneten Personen unterstützt werden.
Die Ausbildung und anschließende Wärmegewöhnung kann dabei durch unser mobiles Ausbildungskonzept sowohl bei uns in Kempen, als auch bei Ihnen direkt vor Ort durchgeführt werden.
Dafür setzen wir auf unseren mobilen Brandsimulationscontainersowie Atemschutzstrecke. Des Weiteren verfügen wir über eine stationäre Atemschutzübungsstrecke mit Anbindung an einen Fitnessbereich. Dadurch können auch jährliche Belastungsübungen bei uns problemlos durchgeführt werden.
Einsatzkräfte von Morgen
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Einsatz unter Atemschutz. Bei der Aus- und Fortbildung sollen sich die Einsatzkräfte an die mit dem Tragen von Atemschutzgeräten verbundenen erschwerten Einsatzbedingungen gewöhnen, sich gemäß den Einsatzgrundsätzen richtig verhalten und die Geräte fehlerfrei handhaben können. Hierfür sind Übungen anzusetzen, die Sicherheit im Umgang mit dem Gerät vermitteln, um auch in gefährlichen Situationen Ruhe und Besonnenheit zu bewahren.
Wir führen auch Atemschutzausbildungen (Filter-/Isoliergeräte) für Industrie und Handwerk nach DGUV – 112 – 190 durch
Alle Feuerwehrausbildungen und Fortbildungen beim FAZ NRW wie Atemschutz nach Feuerwehrdienstvorschrift FwDV 7 und Grundausbildungen nach Feuerwehrdienstvorschrift 2 werden nur bei öffentlichen und privaten Feuerwehren anerkannt, wenn dieses im Vorfeld vom Leiter der öffentlichen sowie den privaten Feuerwehren genehmigt und schriftlich bestätigt wurde.
Diese gilt für Berufsfeuerwehren, Werkfeuerwehren, Betriebsfeuerwehren und Freiwillige Feuerwehren.