Durch Brände werden nicht nur erhebliche Sachschäden verursacht, sondern häufig auch ein Betrieb in eine bedrohliche Situation gebracht, die existenzgefährdend werden kann. Gerade kleine und mittlere Betriebe sind häufig davon betroffen. Kürzungen von Versicherungsleistungen, der Verlust von Aufträgen und Kunden bis hin zum „Worst Case“, der Betriebsschließung, können Folgen eines Brandereignisses werden.
Wird die Industriebaurichtlinie angewandt oder handelt es sich um ein Gebäude mit „besonderer Art und Nutzung“ ist ein Brandschutzbeauftragter vorgeschrieben. In einigen Bundesländern wird ein Brandschutzbeauftragter auch bei Verkaufsstätten mit einer Fläche von mehr als 2000 m² gefordert.
Auch wenn kein Brandschutzbeauftragter gefordert ist, sollte eine solche Person in die vorbeugenden Maßnahmen zur Gefahrenabwehr eines Betriebes eingebunden sein.
Der Brandschutzbeauftragte ist eine vom Arbeitgeber schriftlich beauftragte und speziell ausgebildete Person die in dem Unternehmen den betrieblichen Brandschutz wahrnimmt.
Die Dienstleistung als externer Brandschutzbeauftragter ergänzt unser Leistungsspektrum. Gerne unterbreiten wir ihnen ein konkretes Angebot.
Einen qualifizierten Brandschutzbeauftragten der nach BGI 847 der Berufsgenossenschaften zertifiziert ist. Umfangreiche Erfahrungen im vorbeugenden, organisatorischen sowie dem abwehrenden Brandschutz sind unsere Stärke. Regelmäßige Fortbildungen nach den einschlägigen Vorschriften halten unsere Mitarbeiter auf dem aktuellen Stand.
Zusammengeklappt können Brände der Brandklasse „A“ (Feststoffbrände durch Verwendung eines Papierkorbmoduls) und Brände der Brandklasse „C“ (unter Druck ausströmendes und brennendes Gas) dargestellt werden.
Zur Darstellung eines dynamischen „Treibstoffbrandes“ (Brandklasse „B“) wird die Brandwanne geöffnet und mit Wasser gefüllt.
Ausbildung zum Brandschutzhelfer nach § 10 ArbSchG
Ausbildung zum Evakuierungshelfer nach § 10 ArbSchG
Erste Hilfe Lehrgang für Jugendgruppenleiter/innen, Betriebshelfer/innen, Medizinstudenten/innen, Lehrer/innen, Auszubildende mit Verpflichtung zur Teilnahme an einem Erste Hilfe Kurs
Erste Hilfe Lehrgang (2.Teil)
Für die Klassen: C, C1, C1E, D, D1, D1E
Durch unser mobiles Ausbildungskonzept können wir die Ausbildung bei Ihnen oder bei uns durch entsprechende Zusatzmodule praxisnah erweitern. So auch mit Hilfe der mobilen Atemschutzstrecke.
Die Strecke ist XXX m lang und auf XXX Ebenen aufgeteilt.
Die mobile Gefahrgut- und Brandsimulationsanlage kann sowohl bei Ihnen vor Ort als auch bei uns einzeln oder in Kombination mit einem Ausbildungsmodul gebucht werden.
Der mobile Brandübungscontainer kann sowohl bei Ihnen vor Ort als auch bei uns einzeln oder in Kombination mit einem Ausbildungsmodul gebucht werden.